Jugendfreizeitgelände Rücklenmühle

Unser neues Jugendfreizeitgelände Rücklenmühle liegt im Landkreis Augsburg südlich von Zusmarshausen im Landschaftsschutzgebiet "Augsburg Westliche Wälder". Es gleicht einer waldartig umschlossenen Insel zwischen den beiden Bächen Fehlbach und Zusam.

Das Gelände ist barrierefrei und bietet bis zu drei Gruppen gleichzeitig Raum für ganz besondere Naturerlebnisse.

  • Selbstversorgungshaus "Haus Zusamaue"
  • Zelthausgruppe "Haus Fehlbach"
  • Zeltplatz mit "Haus Alte Mühle"

Informationen zur Buchung gibt es in der Geschäftsstelle unter 0821/450795-134.

Im Flyer erhaltet ihr einen ersten Eindruck, wie unser neues Jugendfreizeitgelände aussieht sowie viele weitere Informationen zur Buchung. 

Flyer für die regionale Versorgung: Think global - eat local.  

Haus Zusamaue

Unser Selbstversorgungshaus "Haus Zusamaue" auf dem Jugendfreizeitgelände bietet.

  • Belegungskapazität: 39 Personen
  • barierefrei mit Grünfläche und Feuerstelle
  • Obergeschoss: sechs Vierbettzimmer und zwei Fünfbettzimmer
  • Erdgeschoss: ein Zweibettzimmer und ein Dreibettzimmer
  • Jedes Zimmer mit eigener Dusche und eigenem WC
  • Zwei der oben genannten Zimmer mit rollstuhlgerechten Bad
  • Aufzug
  • Aufenthaltsraum / Seminarraum mit modern ausgestatteter Küche im Erdgeschoss
  • auf Wunsch abtrennbar in zwei kleinere Aufenthaltsräume
  • ganzjährig nutzbar; auch für Schulklassen
  • Feuerstelle und große Wiese

Gruppen aus dem Landkreis oder der Stadt Augsburg und Mitgliedsverbände:

  • 12,- Euro / Person / Nacht

Gruppen außerhalb:

  • 14,- Euro / Person / Nacht

Es werden mindestens 20 Personen verrechnet.

Die angegebenen Beträge sind Netto Beträge.

Mitglieder des Bayerischen Jugendring (BJR) oder Mitgliedsorganisationen des KJR, die während ihres Aufenthalts in unseren Unterkünften Jugendarbeit machen, sind weiterhin von der Steuer befreit. Bei allen anderen Gruppen fallen zusätzlich 19% Umsatzsteuer an!

Sonstige Hinweise:

  • Anreise für Wochenbelegungen ab 09:00 Uhr, Abreise bis 12:00 Uhr.
    Anreise für Wochenendbelegungen Freitag ab 18:00 Uhr, Abreise Sonntag bis 12:00 Uhr.
  • Holz und Getränke werden von uns bezogen und nach Verbrauch berechnet.
  • Bitte beachten: Solltet Ihr keine Getränke von uns abnehmen, werden wir Euch eine Getränkepauschale in Höhe von 2,00 € pro Person pro Übernachtung in Rechnung stellen.
  • Das Haus ist gereinigt zu hinterlassen. Sollten 5 Stunden für die Reinigung des Hauses Zusamaue nicht ausreichen, wird jede weitere Stunde mit 20,00 € in Rechnung gestellt. Wir legen größten Wert auf Sauberkeit.

1) Die Anmeldung der Gruppe erfolgt mündlich oder schriftlich unter Angabe des Belegungstermins und der Anzahl der Personen und gilt als angenommen, wenn sie vom Kreisjugendring in Form eines Vertrages bestätigt wird.

2) Der Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an den Kreisjugendring zurückzusenden.

3) Falls eine Gruppe vom Belegungsvertrag zurücktritt und keine Ersatzbelegung gefunden werden kann, sind bei Absage folgende Anteil des zu erwartenden Benutzerentdgeltes zu entrichten:

  • bis 8 Wochen vor der Maßnahme: 20 %
  • bis 4 Wochen vor der Maßnahme: 50 %
  • bei späterer Absage: 100 %


Ist eine Ersatzbelegung möglich, erhebt der Kreisjugendring Augsburg-Land nur Verwaltungskosten in Höhe von 30,- €.Bei vorzeitigem Abbruch der Belegung wird das Benutzungsentgelt für den gebuchten Zeitraum in voller Höhe berechnet.

4) Der Kreisjugendring Augsburg-Land behält es sich vor, bis zu 4 Monaten vor der Belegung vom Vertrag zurücktreten.

5) Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Belegung. Die Belegungskosten sind nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

6) Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungs- und Hausordnung können die sofortige Kündigung des Belegungsvertrages zur Folge haben. In diesem Fall wird dennoch der volle Rechnungsbetrag sowie Ersatz für eventuelle Schäden fällig.

7) Die Gruppe übernimmt während der Belegung die volle Haftung für die von ihr verursachten Beschädigungen und Verluste sowie für Unglücksfälle im Haus oder im Gelände. Alle Exkursionen, Fahrten, Wanderungen usw. veranstaltet die Gruppe auf eigene Gefahr.

8) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.

Zelthausgruppe mit Haus Fehlbach

  • Belegungskapazität: 34-36 Personen
  • 9 feste Zelthäuschen in Holzbauweise mit je vier Schlafplätzen inkl. einem barrierefreien Zelthäuschen
  • Aufenthaltsraum / Seminarraum mit modern ausgestatteter Küche
  • Sanitärräume mit barrierefreiem Zugang
  • Feuerstelle und große Wiese

Gruppen aus dem Landkreis oder der Stadt Augsburg und Mitgliedsverbände:

  • 9,- Euro / Person / Nacht

Gruppen außerhalb:

  • 11,- Euro / Person / Nacht

Es werden mindestens 24 Personen verrechnet.

Die angegebenen Beträge sind Netto Beträge.

Mitglieder des Bayerischen Jugendring (BJR) oder Mitgliedsorganisationen des KJR, die während ihres Aufenthalts in unseren Unterkünften Jugendarbeit machen, sind weiterhin von der Steuer befreit. Bei allen anderen Gruppen fallen zusätzlich 19% Umsatzsteuer an!

Sonstige Hinweise:

  • Anreise für Wochenbelegungen ab 09:00 Uhr, Abreise bis 12:00 Uhr.
    Anreise für Wochenendbelegungen Freitag ab 18:00 Uhr, Abreise Sonntag bis 12:00 Uhr.
  • Holz und Getränke werden von uns bezogen und nach Verbrauch berechnet.
  • Bitte beachten: Solltet Ihr keine Getränke von uns abnehmen, werden wir Euch eine Getränkepauschale in Höhe von 2,00 € pro Person pro Übernachtung in Rechnung stellen.
  • Das Haus und die Zelthäuschen sind gereinigt zu hinterlassen.

1) Die Anmeldung der Gruppe erfolgt mündlich oder schriftlich unter Angabe des Belegungstermins und der Anzahl der Personen und gilt als angenommen, wenn sie vom Kreisjugendring in Form eines Vertrages bestätigt wird.

2) Der Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an den Kreisjugendring zurückzusenden.

3) Falls eine Gruppe vom Belegungsvertrag zurücktritt und keine Ersatzbelegung gefunden werden kann, sind bei Absage folgende Anteil des zu erwartenden Benutzerentdgeltes zu entrichten:

  • bis 8 Wochen vor der Maßnahme: 20 %
  • bis 4 Wochen vor der Maßnahme: 50 %
  • bei späterer Absage: 100 %


Ist eine Ersatzbelegung möglich, erhebt der Kreisjugendring Augsburg-Land nur Verwaltungskosten in Höhe von 30,- €.Bei vorzeitigem Abbruch der Belegung wird das Benutzungsentgelt für den gebuchten Zeitraum in voller Höhe berechnet.

4) Der Kreisjugendring Augsburg-Land behält es sich vor, bis zu 4 Monaten vor der Belegung vom Vertrag zurücktreten.

5) Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Belegung. Die Belegungskosten sind nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

6) Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungs- und Hausordnung können die sofortige Kündigung des Belegungsvertrages zur Folge haben. In diesem Fall wird dennoch der volle Rechnungsbetrag sowie Ersatz für eventuelle Schäden fällig.

7) Die Gruppe übernimmt während der Belegung die volle Haftung für die von ihr verursachten Beschädigungen und Verluste sowie für Unglücksfälle im Haus oder im Gelände. Alle Exkursionen, Fahrten, Wanderungen usw. veranstaltet die Gruppe auf eigene Gefahr.

8) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.

Zeltplatz mit Haus Alte Mühle

Der Zeltplatz mit Haus "Alte Mühle"bietet:

  • Belegungskapazität: 40-60 Personen
  • Zelplatz für selbst mitgebrachte Zelte
  • Aufenthaltsraum / Seminarraum mit modern ausgestatteter Küche
  • Sanitärräume mit barrierefreiem Zugang
  • Feuerstelle und große Wiese

Es gibt noch weitere Nutzungsbereiche im Außenbereiche, die von allen Grupen genutzt werden können. Zudem gibt es noch einen Fußballplatz, der mitbenutzt werden kann.

Der Fehlbach lockt zum Spiel am oder im Wasser, während sich die Zusam für eine ausgedehnte Floßfahrt anbietet.

Besonders schöne Wanderwege befinden sich in dem zusammenhängenden Waldstück nordöstlich von Steinekirch und "Am Horn", südlich von Zusmarshausen. Wanderungen sind außerdem beschrieben im Wander- und Freizeitführer "Naturpark Augsburg - Westliche Wälder" und in dem Buch "Wandern Nordostschwaben" (73 Rundwanderwege).

Auf Anfrage kann natürlich auch das komplette Jugendfreizeitgelände gebucht werden.

Gruppen aus dem Landkreis oder der Stadt Augsburg und Mitgliedsverbände:

  • 6,50 Euro / Person / Nacht

Gruppen außerhalb:

  • 8,50 Euro / Person / Nacht

Es werden mindestens 30 Personen verrechnet.

Die angegebenen Beträge sind Netto Beträge.

Mitglieder des Bayerischen Jugendring (BJR) oder Mitgliedsorganisationen des KJR, die während ihres Aufenthalts in unseren Unterkünften Jugendarbeit machen, sind weiterhin von der Steuer befreit. Bei allen anderen Gruppen fallen zusätzlich 19% Umsatzsteuer an!

Sonstige Hinweise:

  • Anreise für Wochenbelegungen ab 09:00 Uhr, Abreise bis 12:00 Uhr.
    Anreise für Wochenendbelegungen Freitag ab 18:00 Uhr, Abreise Sonntag bis 12:00 Uhr.
  • Holz und Getränke werden von uns bezogen und nach Verbrauch berechnet.
  • Bitte beachten: Solltet Ihr keine Getränke von uns abnehmen, werden wir Euch eine Getränkepauschale in Höhe von 2,00 € pro Person pro Übernachtung in Rechnung stellen.
  • Das Haus ist gereinigt zu hinterlassen.

1) Die Anmeldung der Gruppe erfolgt mündlich oder schriftlich unter Angabe des Belegungstermins und der Anzahl der Personen und gilt als angenommen, wenn sie vom Kreisjugendring in Form eines Vertrages bestätigt wird.

2) Der Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an den Kreisjugendring zurückzusenden.

3) Falls eine Gruppe vom Belegungsvertrag zurücktritt und keine Ersatzbelegung gefunden werden kann, sind bei Absage folgende Anteil des zu erwartenden Benutzerentdgeltes zu entrichten:

  • bis 8 Wochen vor der Maßnahme: 20 %
  • bis 4 Wochen vor der Maßnahme: 50 %
  • bei späterer Absage: 100 %


Ist eine Ersatzbelegung möglich, erhebt der Kreisjugendring Augsburg-Land nur Verwaltungskosten in Höhe von 30,- €.Bei vorzeitigem Abbruch der Belegung wird das Benutzungsentgelt für den gebuchten Zeitraum in voller Höhe berechnet.

4) Der Kreisjugendring Augsburg-Land behält es sich vor, bis zu 4 Monaten vor der Belegung vom Vertrag zurücktreten.

5) Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Belegung. Die Belegungskosten sind nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

6) Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungs- und Hausordnung können die sofortige Kündigung des Belegungsvertrages zur Folge haben. In diesem Fall wird dennoch der volle Rechnungsbetrag sowie Ersatz für eventuelle Schäden fällig.

7) Die Gruppe übernimmt während der Belegung die volle Haftung für die von ihr verursachten Beschädigungen und Verluste sowie für Unglücksfälle im Haus oder im Gelände. Alle Exkursionen, Fahrten, Wanderungen usw. veranstaltet die Gruppe auf eigene Gefahr.

8) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.

Anfahrt

Adresse:

Jugendfreizeitgelände Rücklenmühle

86441 Zusmarshauen

Hier geht's zu Googlemaps.

 

ÖPNV:

Nächste Bushaltestelle Rücklenmühle: 0,2 km

Nächster Bahnhof in Dinkelscherben: 6,7 km